Geltungsbereich
Im Lieferungs- und Leistungsverkehr mit unseren Vertragspartnern gelten unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Bedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge. Änderungen und Zusätze bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung.
Umfang der Lieferung und Lieferform
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Falle eines von uns erstellten Angebots mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ist das Angebot bindend, sofern zwischenzeitlich keine Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen setzen eine schriftliche Bestätigung von unserer Seite voraus.
Unsere Leistung umfasst üblicherweise das Erstellen von Übersetzungen auf der Basis kundenspezifischer Vorlagen in elektronischer Form. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers übernehmen wir ebenfalls die Layoutbearbeitung der übersetzten Fassung und das Einbinden von Grafiken.
Lieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte auf Nachbesserung entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
Preise und Zahlung
Die Berechnung der Übersetzungsleistung erfolgt auf der Grundlage unserer jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung mit etwaigen vom Lieferanten bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers sind nicht statthaft. Wir behalten uns das Recht vor, vom Auftraggeber Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen oder ggf. Freigaben sowie vor einer von uns angeforderten Vorauszahlung.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers aus allen mit uns bestehenden Vertragsverhältnissen voraus.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Wünscht der Auftraggeber die Einhaltung einer spezifischen Terminologie, hat er dieses bei der Auftragserteilung anzugeben. Andernfalls werden die allgemein üblichen Fachtermini in der Übersetzung angewendet.
Der Auftraggeber sollte die Textvorlagen unter Verwendung eindeutiger Formulierungen und Begriffe erstellen. Zur Klärung einzelner Begriffe werden wir ggf. mit dem Auftraggeber Rücksprache halten, sind jedoch grundsätzlich nur dazu verpflichtet, im Falle der Unklarheit einzelner Aussagen in Textvorlagen die Übersetzung auf der Grundlage eines von uns verstandenen Sinngehalts zu erarbeiten.
Nach Fertigstellung der Übersetzung wird diese an den Auftraggeber ausgeliefert. Werden innerhalb einer angemessenen Frist Korrekturen bzw. Änderungen der Terminologie vorgenommen, arbeiten wir diese ohne Berechnung in die Vorlage ein und liefern die geänderte Version an den Auftraggeber aus. Stellen diese Korrekturen jedoch eine wesentliche Veränderung des Ausgangstextes dar (sogenannte Autorenkorrekturen), wird das Einarbeiten nach Aufwand berechnet.
Gewährleistung und Haftung
Mängelrügen jeglicher Art müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung durchzuführen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugestanden wurde.
Der Auftraggeber stellt uns im Innenverhältnis von jeglichem Anspruch seitens Dritter frei, der nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung gegen uns gerichtet sein könnte.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem instanziell zuständigen Gericht in Düsseldorf zu erheben. Der Lieferant ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
Erfüllungsort ist Düsseldorf.

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